logo

Immobilienverkauf

0800 2002 123
Anmelden

Katasteramt

Das Katasteramt wird auch oft Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement genannt und ist der organisatorische Teil einer staatlichen oder kommunalen Behörde, der die amtlichen Vermessungsaufgaben wahrnimmt. Dazu gehören vor allem die amtliche Kartierung von Land- und Seegebieten sowie die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken.

Katastereinträge sind für die Bestimmung von Besitzverhältnissen bei Grundstücken unabdingbar und für Bauherren und Käufer von großer Bedeutung. Auch wenn Erben ein Grundstück teilen oder die Nachbarn sich über die Grenzen streiten, spielt das Vermessungsamt eine wesentliche Rolle. Doch wer genau hat das Recht, Auskünfte beim Katasteramt anzufordern? Welche Daten sind zugänglich? Mit welchen Kosten sollte man rechnen? In diesem Ratgeber-Artikel erhalten Sie alle notwendigen Informationen über das Katasteramt und seine Leistungen.

Kostenlose Immobilienbewertung

Sie möchten erfahren was Ihre Immobilie wirklich wert ist?

Jetzt Immobilie bewerten lassen

Die wichtigsten Infos zusammengefasst:

Was macht das Katasteramt?
Das Katasteramt ist unter anderem für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken sowie die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?
Das Katasteramt befasst sich ausschließlich mit Fragen der Vermessung, darunter fällt z. B. alles, was die Lage, die Größe und Grenzen des Grundstücks oder des Flurstücks betrifft. Das Grundbuchamt hingegen beschäftigt sich grundsätzlich mit den rechtlichen Verhältnissen, z. B. wer der aktuelle und vorherige Eigentümer ist, und ob irgendwelche Belastungen auf dem Grundstück liegen.

Was steht in einem Katasterauszug bzw. einem Liegenschaftskatasterauszug?
Unter dem Begriff Katasterauszug versteht man jegliche Art von Auszug aus dem Liegenschaftskataster. Der Katasterauszug enthält Geodaten über Gemarkungen, Grundstücksgrenzen und Hausumringe. Solche Auszüge können zum Beispiel eine Liegenschaftskarte (auch Flurkarte oder Lageplan genannt), ein Bestandsnachweis, ein Flurstücknachweis oder ein Eigentümernachweis sein.

Vermesser

1. Was ist ein Kataster?

Mit dem Wort Kataster bezeichnen wir heute eine Liste oder eine Sammlung von Dingen. In diesem Artikel ist mit Kataster der Liegenschaftskataster gemeint, also das nationale Verzeichnis aller Flurstücke und deren Beschreibung. Hierbei ist unter Flurstück ein begrenztes und vermessenes Gebiet zu verstehen, dem eine bestimmte Identifikationsnummer (Flurstücksnummer) zugeordnet ist.

Ursprünglich geht der Begriff Kataster auf das lateinische Wort catastra zurück, mit dem man eine Vitrine bzw. eine Liste zu verkaufender Sklaven benannte. Ins Deutsche kam dieser Terminus aus dem Französischen, wo das Wort “cadastre” im Zusammenhang mit der Landvermessung zur Grundsteuererhebung verwendet wurde. So wurden in Frankreich seit 1798 alle ursprünglich der Kirche und dem Adel gehörenden Grundstücke amtlich vermessen und im Kataster erfasst.

Preußen begann mit der Führung von Katasterbüchern, nachdem Napoleon zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Vermessung aller linksrheinischen Gebiete eingeführt hatte. Um ein gerechtes Steuersystem zu schaffen, wurde daher zwischen 1822 und 1835 das erste rheinisch-westfälische Urkataster zusammengestellt.

2. Welche Aufgabenbereiche hat das Katasteramt?

2.1. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Die grundlegende Aufgabe des Katasteramtes ist das Führen und die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, das eine Katalogisierung vermessener Flurstücke darstellt und die folgenden Bestandteile hat:

die Katasterbücher, die auch Liegenschaftsbücher genannt werden,

die Katasterkarten bzw. Liegenschaftskarten oder Flurkarten,

das Vermessungszahlenwerk, welches Vermessungsrisse und Ergänzungskarten umfasst.

Diese Daten wurden früher in Papierform dokumentiert, werden heute jedoch immer häufiger digitalisiert, da die Vermessungsämter sich zunehmend mit der Geoinformation beschäftigen. So löste die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) die alte Flurkarte ab. Die ALK bietet eine breitere Datenabdeckung, die neben den Grenzen und der Fläche der einzelnen Grundstücke auch viele weitere Details über die Nutzungs- und Bebauungsarten enthält. Zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) bildet das ALK das elektronische Verzeichnis. Außerdem wurde eine spezielle Software entwickelt, um den Vergleich von Daten innerhalb der einheitlichen hierarchischen Datenstruktur zu erleichtern.

Was ist eine Liegenschaft?

Eine Liegenschaft beschreibt die Kombination aus Gebäude und Grundstück.

In einem Liegenschaftsbuch findet man Informationen über die vermessenen und erfassten Grundstücke. Auf Basis dieser Daten wird dann die Liegenschaftskarte erstellt. Darauf sind die räumliche Lage des Grundstücks und die sich auf dem Grundstück befindlichen Gebäude eindeutig und in einem Maßstab dargestellt. Auf diese Weise dienen Flurkarten zur Überprüfung und Feststellung von Grundstücksgrenzen bei Streitigkeiten.

LESE-TIPP:

In diesem Ratgeber-Artikel erfahren Sie mehr über die Liegenschaftskarte (auch: Flurkarte, Katasterplan oder Katasterkarte).

Katasteramt: Flurplan

Das Liegenschaftskataster enthält somit Daten zur Bezeichnung, der genauen geografischen Lage und Größe des Grundstücks, zur Benutzungsart und zu Eigentumsverhältnissen in Bezug auf das Grundstück. Zur Bezeichnung gehören Flur, Flurstücksnummer und Gemarkung. Die Gemarkung bezeichnet dabei die Flächeneinheit im Liegenschaftskataster und fasst normalerweise mehrere Grundstücke zu einem Areal zusammen.

Die Aktualisierung des Katasters erfolgt durch Fortschreibung der Katasterdokumente, vor allem des Liegenschaftsbuchs, und durch die Weiterentwicklung der elektronischen Datenbanken und des Informationssystems des Liegenschaftskatasters. Diese Stelle wickelt auch in Bodenordnungsverfahren die Folgen der Flurbereinigung oder Umlegung fachlich ab. Weiterhin übernimmt das Katasteramt bei Grundstücksänderungen die Erstellung von Fortführungsnachweisen und Benachrichtigungen an die Eigentümer und das Grundbuchamt.

Fortführungsnachweis:

Der Fortführungsnachweis dokumentiert den Zustand des Grundstücks vor und nach Änderung der Grundstücksgrenzen und aktualisiert damit die Einträge im Liegenschaftskataster und im Grundbuch. Sollten die Grenzänderungen im Grundbuch nicht rechtzeitig vorgenommen werden, kann das Grundstück in den neuen Grenzen allein aufgrund dieser Bescheinigung notariell verkauft werden.

2.2. Katastervermessung

Eine weitere Kernaufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung, die u.a. durch die Fortführungsvermessungen und Grenzfeststellungen an Flurstücken erfolgt. Ihr Zweck ist vor allem die Grenzen und die Fläche von Grundstücken zu prüfen und festzulegen, sowie Nutzungsgrenzen zu erfassen, die Gebäude einzuzeichnen und neue Flurstücke einzurichten. Bei Bedarf können auch Absteckungs- und Abmarkungsmaßnahmen durchgeführt und die Grenzbescheinigung (Grenzattest) erstellt werden. Die Vermessungen werden von Vermessungsingenieuren (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure oder kurz ÖbVI) durchgeführt, die vom jeweiligen Katasteramt beauftragt werden.

Die Grenzbescheinigung wird vom Katasteramt anhand der Gebäudeeinmessung ausgegeben, und zwar auf der Grundlage der Messung der Winkel und Längen der Seiten des Gebäudes. Das Grenzattest bestätigt damit, dass ein Gebäude innerhalb der konkreten Grenzen eines bestimmten Grundstücks errichtet wurde oder ein Umbau stattgefunden hat. Dieses Dokument kann von verschiedenen Investoren zur Absicherung finanzieller Risiken vor der Rückzahlung weiterer Baukredite verlangt werden.

2.3. Kartographierung.

Die Vermessungsbehörden übernehmen auch die Produktion von offiziellen Stadtplänen und die Sammlung von Luftaufnahmen und historischen Karten. Viele davon werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

2.3. Kartographierung.

Die Vermessungsbehörden übernehmen auch die Produktion von offiziellen Stadtplänen und die Sammlung von Luftaufnahmen und historischen Karten. Viele davon werden der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

3. Welche Dienstleistungen bietet das Katasteramt?

Die vom Katasteramt angebotenen Vermessungen lassen sich in drei Leistungskategorien einteilen: Urvermessungen, Neuvermessungen und Fortführungsvermessungen.

Bei der Urvermessung geht es um die erstmalige Erfassung der Grundstücksgrenzen, so entsteht die Basis des Katasters. Eine solche Vermessung ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Nach der Flurbereinigung: Nach diesem Bodenordnungsverfahren werden Grundstücke neu geordnet.

  • Nach einer Teilungsvermessung, in der neue Grenzen festgelegt werden.

Die neuen und alten Grenzen werden damit durch Grenzpunkte markiert. Neuvermessungen wiederum werden im Laufe einer Katasteraktualisierung vorgenommen. Sie können z. B. bei der Planung eines neuen Bauvorhabens in Frage kommen, insbesondere dann, wenn damit eine Änderung der Grundstücksgrenzen verbunden ist.

Fortführungsvermessungen werden durchgeführt, um den Kataster durch Aufnahme neuer Flurstücke zu erweitern. Dazu zählen sowohl Gebäudeeinmessungen, als auch Teilungsvermessungen, je nachdem, ob neue Gebäude erfasst wurden oder ob das Grundstück in zwei oder mehr Flurstücke aufgeteilt wurde.

Katasteramt vs. Eichämter:

Zu beachten ist, dass die Vermessungsämter nicht für das Messwesen zuständig sind - dafür gibt es separate Eichämter. In jedem Bundesland gibt es eine Geschäftsstelle und zusätzlich eine Zentralstelle im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV).

Katasteramt: Grundstück

4. Wie sind die Vermessungsämter in Deutschland organisiert?

In Deutschland gibt es keine Hauptstelle für die amtliche Vermessung, sondern Katasterämter auf Bundes-, Landes-, Stadt- und sogar Kommunalebene. Es sollte daher geprüft werden, welches Amt jeweils zuständig ist.

Die Aufteilung in kleinere Ebenen dient der Effizienzsteigerung des Vermessungsdienstes. Jedes Amt kann die Datenerfassung leichter steuern und schneller auf Veränderungen in seinem Zuständigkeitsbereich reagieren.

5. Was steht in einem Katasterauszug?

Es können verschiedene Arten von Auszügen beim Katasteramt angefordert werden. Dazu gehören der Grundbuchauszug, der Bebauungsplan, die Liegenschaftskarte, der Bestandsnachweis, der Flurstücksnachweis (der Eigentümernachweis) und sonstige Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch. Sie geben hauptsächlich Auskunft über Geodaten und Eigentumsrechte.

Der Flurstücksnachweis, auch Eigentumsnachweis genannt, basiert auf den Daten des Liegenschaftskatasters, die in der Liegenschaftskarte eingezeichnet sind. Er liefert Informationen über die Lage, die Nutzung, die Eigentümer des Grundstücks, die Eigentumsverhältnisse und die Inhaber anderer mit dem Grundstück verbundener Rechte.

Der Bestandsnachweis lohnt sich, wenn es um große Liegenschaften mit mehreren Flurstücken geht. Er wird auf der Grundlage der Flurkarte erstellt und erfasst alle Flurstücke auf der Liegenschaft des Eigentümers. So enthält der Eigentumsnachweis Informationen über die genaue Lage, Nutzung, Größe und Bezeichnung (Flur, Flurstücksnummer und Gemarkung) des Flurstücks. Dies ist ab zwei Grundstücken oft günstiger als die Beantragung mehrerer Flurstücksnachweise.

6. Wem erteilt das Katasteramt Auskunft?

Ob ein bestimmter Antragsteller Daten vom Katasteramt erhalten darf oder nicht, hängt davon ab, ob sie durch das Datenschutzrecht geschützt sind und wenn ja, ob es eine Rechtsgrundlage für den Zugriff auf diese Informationen gibt oder nicht. So darf jeder z.B. Liegenschaftskarten und Flurstücksnachweise beantragen. Auskünfte mit personenbezogenen Daten, zu denen u. a. Kartenauszüge mit Eigentümerangaben gehören, dürfen nur Personen erteilt werden, die ein berechtigtes Interesse nachgewiesen haben. Diese sind in der Regel Eigentümer, Notare, Erbbauberechtigte und verschiedene amtliche Stellen wie das Bauamt. Ein berechtigtes Interesse kann auch auf Seiten potenzieller Käufer entstehen, sofern eine konkrete Verkaufsabsicht des Eigentümers besteht und bei nachbarrechtlichen Belangen.

Da die Landeskatastergesetze nicht eindeutig regeln, wer genau ein berechtigtes Interesse hat, entscheidet das Vermessungsamt, ob es dem Antragsteller Zugang gewährt oder nicht. Daher gibt es viele Fälle, in denen das Vorliegen eines berechtigten Interesse vor Gericht geklärt wird. So ist es praktisch unmöglich, aus reiner Neugier auf die persönlichen Daten im Kataster zuzugreifen.

7. Was kostet ein Auszug aus dem Katasteramt oder eine Vermessung?

Die Kosten für Katasterauszüge variieren je nach Art und Stadt. Im Durchschnitt kann eine Person, die Flurstücks- oder Eigentümernachweise beantragt, mit etwa 8 Euro Gebühren rechnen, obwohl sie manchmal höher sein können.

Die Kosten für jede spezifische Vermessung werden individuell berechnet, basierend auf einer Reihe von Faktoren, wie der Verordnung des betreffenden Bundeslandes, der Größe des Grundstücks und dem Bodenrichtwert. Ein pauschaler Preis kann daher nicht angegeben werden.

Die Gebühr für die Ausstellung einer Katasterkarte oder Liegenschaftskarte unterscheidet sich ebenfalls je nach Bundesland und teilweise sogar je nach Vermessungsamt innerhalb des Landes. Im Durchschnitt kostet eine Karte, je nach Format, zwischen 12 Euro und 60 Euro.

Um genaue Informationen über die Preise für bestimmte Leistungen zu erhalten, ist es daher empfehlenswert, sich mit den individuellen Daten an das jeweilige Katasteramt zu wenden. Die Anträge können in der Regel auch online gestellt werden.

KOSTENLOSE IMMOBILIENBEWERTUNG ANFORDERN

Disclaimer

Die Informationen, Empfehlungen und juristischen Erläuterungen in unserem Ratgeber stellen ausschließlich unverbindliche Informationen ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit dar. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne und kann und soll diese nicht ersetzen. Bei Bedarf empfehlen wir gerne einen geeigneten Rechtsanwalt ([email protected]).

Das Bild zeigt ein modernes, schickes Loft.
Wohnungseigentum: Ein Paar steht in seiner neuen Eigentumswohnung.
Ein glückliches Paar im Dachgarten eines Penthouses
Belebte Mikrolage: Gut besuchtes Café in einem Altbau in Berlin

McMakler

  • Über Uns

  • Karriere

  • Presse

  • McMakler-Erfahrungen

Kontakt

Kostenlose Service-Hotline

0800 2002 123

McMakler Email-Adresse

[email protected]

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch am Telefon. Sie erreichen uns von 8:00–18:00 Uhr.

  • AGB

  • Datenschutzerklärung

  • Impressum

  • Widerrufsbelehrung

  • Cookie Einstellungen

© 2024 McMakler GmbH